Wer seine Tätigkeit für jedes freiberuflich bezüglich den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, auflage einen Heiratsantrag beim zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich im zuge dessen, ob der Stand Freiberufler wirklich gewährt wird. Die ersten Angebote zählen bekanntlich nicht zu den besten